UNSERE JAGD 08/2016: “GRÜNER MOND – NACHTSICHTTECHNIK BEI DER JAGD – EIN SELBSTVERSUCH”
Aufgrund des Jagdgesetzes ist es nicht erlaubt Nachtsichtgeräte, die mit dem Zielfernrohr verbunden sind, bei der Jagd einzusetzen. Diese bieten jedoch bei der Jagd im Dunkeln einen großen Vorteil um das Wild richtig ansprechen zu können. In einem Selbstversuch prüft der Jäger die einzig legale Form der Nutzung von Nachtsichtgeräten bei der Jagd: eine Kopfhalterung in Kombination mit einem Reflexvisier und montiertem Nachtsichtgerät. Zum Einsatz kommt das Jahnke DJ 8 Super Gen.
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