DEUTSCHE JAGDZEITUNG 06/2016: “AUF SCHWARZE IM DUNKELN”
Laut Waffengesetz ist der Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd verboten. Dasselbe gilt auch für Nachtsichtgeräte, die man mithilfe einer Vorrichtung am Zielfernrohr bzw. der Waffe verbinden kann. Anderweitig genutzt sind Nachtsichtgeräte legal. Das gilt auch für das DJ 8 Classic von Nachtsichttechnik Jahnke, das in Kombination mit einer Kopfhalterung genutzt werden kann, da keine Verbindung zur Waffe besteht. Die Debatte um den legalen Einsatz von Nachtzieltechnik wird lauter, da die Wildschäden aufgrund der veränderten landwirtschaftlichen Bedingungen zunehmen.
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