Knackiger als
diese Überschrift
sind nur unsere NRW-Hilfspakete!
Die neue Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen verbietet explizit den Einsatz von Wärmebildvorsatzgeräten sowie digitalen Vorsatz- und Aufsatzgeräten und die feste Verbindung von Lichtquellen mit der Schusswaffe. Ausdrücklich erlaubt sind nur Nachtsichtgeräte, die Restlicht verstärken.