WAS BEDEUTET DIE NEUE GESETZESLAGE IN NORDRHEIN-WESTFALEN?
Erlaubt sind nur Nachtsichtgeräte, die Restlicht verstärken
Erlaubt sind nur Nachtsichtgeräte, die Restlicht verstärken
Nachtsicht nur unter Vorbehalt
Die neue Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen verbietet den Einsatz von Wärmebildvorsatzgeräten sowie digitalen Vorsatz- und Aufsatzgeräten und die feste Verbindung von Lichtquellen mit der Schusswaffe. Ausdrücklich erlaubt sind nur Nachtsichtgeräte, die Restlicht verstärken.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen begründet dies wie folgt:
„Nachtsichtgeräte mit Bildwandler wandeln das für den Menschen nicht sichtbare Infrarotlicht in sichtbares Licht um (Wärmebild). Diese künstlichen Bilder können der Schützin oder dem Schützen eine trügerische Sicherheit vortäuschen, die Hindernisse im Vordergelände oder einen nicht ausreichenden Kugelfang im Hintergelände nicht hinreichend bestimmt erkennen lassen. Diese Geräte eignen sich hervorragend für die Lokalisierung und Identifizierung von Wild, aber nicht für die Schussabgabe in einem dichtbesiedelten Raum. Zur Eindämmung möglicher Gefahren werden Geräte mit Bildumwandler für die Schussabgabe daher nicht zugelassen.
Zur Erhaltung der Sicherheit wird die Schussabgabe begrenzt und ist nur von erhöhten Ansitzen aus und auf eine maximale Distanz 100 Metern zulässig. Die Verwendung von künstlichen Lichtquellen und Infrarotstrahlern ist aufgrund der waffenrechtlichen Beschränkung zurzeit nur zulässig, wenn sie nicht mit der Schusswaffe verbunden werden.“
Das bedeutet, dass derzeit ausschließlich Nachtsichtgeräte und Nachtsichtvorsatzgeräte zulässig sind, die das vorhandene Restlicht verstärken. Die Nachtsichtvorsatzgeräte der Jahnke Baureihen, DJ-8 NSV 1×48 und DJ-8 NSV 1×56 aber auch unsere Aufsatzgeräte DJ-8 1×25 nutzen diese Technologie. Der Einsatz von Vorsatzgeräten auf Wärmebildbasis sowie Vorsatz- und Aufsatzgeräten auf digitaler Basis bleiben verboten!
Von welchen Gefahren wird gesprochen? – Ein Überblick
Auf den folgenden Bildern erkennt man, welche Gefahr von Wärmebildvorsatzgeräten ausgehen, wenn zum Beispiel Hindernisse wie Äste im Schussbereich aufgrund einer nicht vorhandenen Wärmesignatur unsichtbar bleiben und somit eine trügerische Sicherheit vermitteln:
Wärmesignatur Ziel (ohne Hindernisdarstellung)
Wärmesignatur Ziel (mit Hindernisdarstellung)
Wärmesignatur Ziel (ohne Hindernisdarstellung)
Wärmesignatur Ziel (mit Hindernisdarstellung)
Selbst Äste mit einem Durchmesser von 1,6 (!) cm, wie auf dieser Aufnahme, sind kaum auszumachen.
Ein weiteres Problem ist ein nicht hinreichend zu erkennender Kugelfang. Wärmbildgeräte Besitzer kennen das Phänomen gerade im Herbst und Winter. War das Wetter über mehrere Tage wolkenverhangen, oft auch in Verbindung mit niedrigen Temperaturen, so wird das Erkennen der Landschaft immer schwieriger.
Auf dem linken Bild eine Landschaft mit Rehwild, nachdem es mehrere Tage sehr kalt war und die Sonne nicht schien. Rechts derselbe Ausschnitt nur einen Tag später. Jedoch kam tagsüber die Sonne wieder raus und die Landschaft konnte sich „aufwärmen“. Wenn man genau schaut, kann man auf dem linken Bild den Baum links erkennen. (Unbearbeitete Originalaufnahmen: Vox Sensor 300 x 400, 35-mm-Objektiv. Kameraeinstellungen identisch.)
Rehwild nach mehreren kalten, wolkigen Tagen
Rehwild nach einem Tag Wintersonne
Carport vor Wohnhaus
Kugelschlag im Carport-Dach
Tagansicht aus Schützensicht
Thermalansicht aus Schützensicht
Ein Carport als Kugelfang verhindert Katastrophe
Die jagdliche Eignung von Wärmebildvorsatzgeräten steht immer wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion. Und das aus berechtigten Gründen. Ein aktueller Jagdunfall aus Brandenburg demonstriert erneut die Schattenseiten der Technologie. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass bei dem Vorfall kein Mensch verletzt wurde. Zumindest dieses Mal.
Bei dem Vorfall in Brandenburg hat ein Jäger bei der Schwarzwildjagd seinen Kugelfang fatal falsch eingeschätzt. Durch sein Wärmebildvorsatzgerät erschien der vermeintliche Kugelfang als eine dichte Baumreihe. Die reale Situation stellte sich allerdings völlig anders dar. Hinter der offenen Baumreihe grenzte direkt das Grundstück einer Familie.
Das Projektil wurde nach der Schussabgabe nicht von den Bäumen, sondern von nur von dem dahinterliegenden Carport aufgehalten. Wäre dieser zufällige Kugelfang nicht gewesen, hätte die Kugel direkt im Wohnhaus der Familie eingeschlagen.
Das Resultat der folgenschweren Schussabgabe sind nicht nur einige zerstörte Dachziegel, sondern auch ein geschockter Jäger und vor allem eine zutiefst verängstigte Familie. Beim Einsatz von klassischer, restlichtverstärkender Nachtsichttechnik, wäre dem Jäger deutlich die Lichtemission des Wohnhauses aufgefallen. Und er hätte mit Sicherheit eine andere Entscheidung als diese Schussabgabe getroffen.
Wärmebildvorsatzgerät montiert auf einem deutschem Premium Zielfernrohr. Eingestellte Vergrößerung der Primäroptik 3x. Entfernung 95 Meter.
Sensor Vox 300×400 Pitch 17 µm
Eine Hintergrundgefährdung ist nicht sicher auszuschließen. Das Stück „Wild“ ist schwer „anzusprechen“. Sollte hier eine Schussabgabe erfolgen?
Wärmebildvorsatzgerät montiert auf einem deutschem Premium Zielfernrohr. Eingestellte Vergrößerung der Primäroptik 3x. Entfernung 95 Meter.
Sensor Vox 640×512 Pitch 12 µm
Eine Hintergrundgefährdung kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Das Stück „Wild“ jedoch ist nur minimal besser „anzusprechen“. Der Gefahrenausschluss wird nur marginal verbessert. Sollte hier eine Schussabgabe erfolgen?
Hier ist deutlich zu erkennen, dass es ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein erheblich besserer Sensor mehr Sicherheit bringt. Die Bildqualität ist erheblich verbessert und führt so noch eher „in Versuchung“ einer Schussabgabe. Jedoch bei genauer Betrachtung, ist das Stück „Wild“ kaum besser zu erkennen. Im genannten Fall war es übrigens der „kleine Buckel“ oben in der Mitte, so dass der betroffene Jäger nachdenklich wurde und den Finger gerade ließ.
Mit einem sehr gutem Nachtsichtvorsatzgerät deutscher Herstellung ist nun deutlich erkennbar, dass es sich um KEIN WILD handelt, sondern einen Menschen! Der Buckel, der dem „Schatzsucher“ wahrscheinlich das Leben gerettet hat, ist hier nun deutlich als Schulter zu erkennen. Gleiche Entfernung und gleiche Vergrößerung der Primäroptik.
Ein erschreckendes Beispiel dafür, dass der Technik nicht blind vertraut werden darf.
Abschließend dieselbe Szene mit IR-Unterstützung. Diese erlaubt eine noch bessere Bildqualität und ein deutliches Heranzoomen! Entfernung ebenfalls 95 Meter. Der hier geschilderte Vorfall ist nicht ausgedacht, sondern hat sich tatsächlich so zugetragen! Er eignete sich im Revier eines Jägers in Baden-Württemberg. Wir haben die Szene detailgetreu nachgestellt.
In fast allen Bundesländern ist das sogenannte Sondeln – Schatzsuche mithilfe eines Metalldetektors – ohne Einwilligung des Eigentümers verboten. Und so war es auch hier, als ein Sondelgänger aus diesem Grunde nachts unterwegs war. Nur der Aufmerksamkeit des Jägers, der sich nicht vorschnell zu einer Schussabgabe verleiten ließ, ist es zu verdanken, dass es hier zu keiner menschlichen Tragödie kam.
Die Technik kann trügen, der Ausgang jeder jagdlichen Situation liegt stets alleine in Ihrer Hand und Ihrer Verantwortung.
Sinnvolles hochwertiges Equipment kann entscheiden!
Aber auch an andere Verwechslungsgefahren sei hier erinnert. Gerade in der Dämmerungs- oder Nachtzeit besteht die Gefahr der Verwechslung mit Spaziergängern, Joggern, Landwirten, Walkern, Mountainbikern, Reitern, Geocachern oder Bushcraftern. Ebenso verhält es sich mit der Differenzierung von Wild und anderen Tierarten wie Wolf, Katze, Hund, Luchs oder Weidentieren. Inzwischen sind Fälle aus der Presse bekannt, von angeschossenen oder erschossenen Eseln, Ponys oder Kühen.
Der visuelle Eindruck ist entscheidend bei der Jagd. Ohne ein einwandfreies optisches Ansprechen verbietet sich die Schussabgabe. Aber nicht selten sieht unser Auge nur das, was es sehen will. Oder das was es mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet. Nicht aus bewusster Absicht, sondern aus unbewussten Reflexen.
Seit Millionen Jahren hat sich unser Gehirn zu einem hochkomplexen biomechanischen Datenverarbeitungssystem entwickelt. Aber um in der Flut an optischen Eindrücken nicht zu überlasten, sucht unser Hirn permanent nach bekannten und erlernten Mustern und Strukturen – der sogenannten Pareidolie. Wenn wir im Revier etwas wahrnehmen, das die Konturen und Umrisse eines Wildschweins hat, liegt es nah, dass unser Gehirn zu dem logischen Schluss kommt, dass es eines ist. Kurzum: Unser Gehirn sieht zuerst das, was es erwartet.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, seinen optischen Eindrücken nicht blind zu vertrauen. Jeder visuelle Eindruck muss durch unsere Vernunft und unser Bewusstsein gefiltert werden – bevor wir unserem Instinkt vertrauen. So erkennen wir, was wirklich ist. Und nicht nur was wahrscheinlich wäre.
Nachtsichttechnik Jahnke reagiert auf die aktuelle Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen. In unseren Paketlösungen finden Sie zusätzlich zur Kombination aus Thermal, Nachtsichtvorsatzgerät und Infrarotlampe noch kostenlos einen Handschuh zur Halterung für der IR-Lampe Phönix Focus. So ist ein Einsatz möglich, ohne dass die Lampe mit der Waffe verbunden ist. Und genau in dieser Form ist es in NRW auch zulässig.
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