BRANDGEFÄHRLICH! ÜBER DIE RISIKEN DES JAGDLICHEN EINSATZES VON WÄRMEBILDVORSATZGERÄTEN
In der Presseerklärung vom 20.04.2020 nimmt Nachtsichttechnik Jahnke Stellung zu widersprüchlichen Pressemitteilungen. Diese befassen sich mit einer aktuellen Waffengesetzänderung und der Frage: Dürfen sowohl Restlichtverstärker als auch Wärmebildtechnik als Vorsatzgeräte verwendet werden?
Der Innenminister Horst Seehofer stellt klar, dass Wärmebildtechnik weiterhin nur zum Beobachten zugelassen ist, nicht jedoch bei der Jagd eingesetzt werden darf. Nachtsichttechnik Jahnke positioniert sich sich in seiner Presseerklärung und weist auf die Risiken beim Einsatz von Wärmebildvorsatzgeräten hin.
Hier finden Sie die vollständige Presseerklärung vom 20.04.2020: